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Zur eindeutigen Identifikation und Registrierung muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstelligeBetriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der Hi-Tier-Datenbank abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und wird u.a. für die Beantragung eines Equidenpasses benötigt.
Die 12-stellige Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel aufgebaut:
Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Sie ordnen außerdem der Registriernummer den zutreffenden Betriebstyp zu.
✔ Die Ausstellung einer Landwirtschaftlichen Betriebsnummer ist mit keinen Kosten verbunden!
Stand: 07.11.2017
Nach dem deutschen Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) muss jeder, der Pferde hält, entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten für die Haltung, den Umgang und die Pflege der sich in seiner Obhut befindlichen Tiere nachweisen.
Beim privilegierten Bauen im Außenbereich (§ 35.1 BauGB) muss die sachkundige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebes nachgewiesen werden.
Der fünftägige Lehrgang umfasst 30 Lerneinheiten und endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Hierbei besteht die Möglichkeit entweder die Prüfung zum Sachkundenachweis oder die Prüfung der Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz abzulegen.Die inhaltlichen Schwerpunkte sind in beiden Fällen breit gefächert. Der Lehrgang dient zur Vertiefung des bereits vorhandenen Wissens, nicht als alleinige Grundlage zum erfolgreichen Abschluss der Prüfungen.
Derzeit belaufen sich die Teilnahme- und Prüfungsgebühren auf 250 €. (Stand 11/2018)