Stellen Sie sich vor wieder im alten Westen zu sein, als wilde Pferde frei umher galoppierten. Stellen Sie sich die Zeit vor, in der indianische Reiter den riesigen Herden von Büffeln über die Großen Ebenen folgten. Als Cowboys Hunderte von Meilen die Rinder über die Prairien trieben. Eine Zeit, in der das Pferd für das Überleben im amerikanischen Westen unerlässlich war. Unter den am meisten geschätzten dieser Pferde war eines, dass von der Natur mit auffallendem Farbmuster geschmückt wurde - das American Paint Horse. Abstammend von den Pferden, die von den spanischen Konquistadoren eingeführt wurden, waren diese Paint Horses einst wilde Pferde, die die westlichen Wüsten und Ebenen durchstreiften. Die Geschichte des amerikanischen Paint Horse wurde in Liedern, Geschichten und Kunstwerken des Westens verewigt. Dieser bunte Teil des Western - Erbes existiert noch. Wir laden Sie ein, das bunte Pferd des Westens zu entdecken: DAS AMERICAN PAINT HORSE.
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Zur eindeutigen Identifikation und Registrierung muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstelligeBetriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der Hi-Tier-Datenbank abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und wird u.a. für die Beantragung eines Equidenpasses benötigt.
Die 12-stellige Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel aufgebaut:
Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Sie ordnen außerdem der Registriernummer den zutreffenden Betriebstyp zu.
✔ Die Ausstellung einer Landwirtschaftlichen Betriebsnummer ist mit keinen Kosten verbunden!
Stand: 07.11.2017
Nach dem deutschen Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) muss jeder, der Pferde hält, entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten für die Haltung, den Umgang und die Pflege der sich in seiner Obhut befindlichen Tiere nachweisen.
Beim privilegierten Bauen im Außenbereich (§ 35.1 BauGB) muss die sachkundige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebes nachgewiesen werden.
Der fünftägige Lehrgang umfasst 30 Lerneinheiten und endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Hierbei besteht die Möglichkeit entweder die Prüfung zum Sachkundenachweis oder die Prüfung der Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz abzulegen.Die inhaltlichen Schwerpunkte sind in beiden Fällen breit gefächert. Der Lehrgang dient zur Vertiefung des bereits vorhandenen Wissens, nicht als alleinige Grundlage zum erfolgreichen Abschluss der Prüfungen.
Derzeit belaufen sich die Teilnahme- und Prüfungsgebühren auf 250 €. (Stand 11/2018)