- Zugriffe: 3346
Sachkundenachweis Pferdehaltung
Informationen des Fachzentrum Pferdehaltung
Nach dem deutschen Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) muss jeder, der Pferde hält, entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten für die Haltung, den Umgang und die Pflege der sich in seiner Obhut befindlichen Tiere nachweisen.
Beim privilegierten Bauen im Außenbereich (§ 35.1 BauGB) muss die sachkundige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebes nachgewiesen werden.
Der fünftägige Lehrgang umfasst 30 Lerneinheiten und endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Hierbei besteht die Möglichkeit entweder die Prüfung zum Sachkundenachweis oder die Prüfung der Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz abzulegen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte sind in beiden Fällen breit gefächert. Der Lehrgang dient zur Vertiefung des bereits vorhandenen Wissens, nicht als alleinige Grundlage zum erfolgreichen Abschluss der Prüfungen.
Teilnehmer
- Personen, die eine landwirtschaftliche Pferdehaltung betreiben und über keine fundierte Ausbildung in diesem Bereich (Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister oder ähnliches) verfügen.bDer Reiterpass, die Reitabzeichen, die Trainer-Abzeichen usw. erfüllen die Voraussetzungen zum Nachweis der Sachkunde nicht.
- Personen, die gewerbsmäßigen Umgang mit Pferden (z. B. Reitschule, Pferdevermietung, Therapeutisches Reiten, Lohnkutscherei, etc.) haben und die eine Genehmigung nach §11 TierSchG durch das Veterinäramt benötigen.
Kosten
Derzeit belaufen sich die Teilnahme- und Prüfungsgebühren auf 250 €. (Stand 11/2018)
Unterrichtsinhalte
- Pferdeverhalten
- Fütterung und Futtermittelkunde
- Haltung
- Veterinärkunde und Gesundheitsvorsorge
- Hufkunde
- Weidebewirtschaftung
- Wirtschaftlichkeit
- Umgang mit dem Pferd (Theorie und Praxis)
- Rechtliche Grundlagen
- Versicherungen