Landwirtschaftliche Betriebsnummer & Sachkundenachweis Pferdehaltung
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Zur eindeutigen Identifikation und Registrierung muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstelligeBetriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der Hi-Tier-Datenbank abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und wird u.a. für die Beantragung eines Equidenpasses benötigt.
Die 12-stellige Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel aufgebaut:
- 2 Stellen Bundesland,
- 1 Stelle Regierungsbezirk,
- 2 Stellen Landkreis,
- 3 Stellen Gemeinde,
- 4 Stellen laufende Nummer, z.B. 05 123 456 7890.
- Optional kann zusätzlich der Länderschlüssel für Deutschland (276) vorangestellt werden, z.B. 276 05 176 148 9876.
Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Sie ordnen außerdem der Registriernummer den zutreffenden Betriebstyp zu.
Stand: 07.11.2017
Nach dem deutschen Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) muss jeder, der Pferde hält, entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten für die Haltung, den Umgang und die Pflege der sich in seiner Obhut befindlichen Tiere nachweisen.
Beim privilegierten Bauen im Außenbereich (§ 35.1 BauGB) muss die sachkundige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebes nachgewiesen werden.
Der fünftägige Lehrgang umfasst 30 Lerneinheiten und endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Hierbei besteht die Möglichkeit entweder die Prüfung zum Sachkundenachweis oder die Prüfung der Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz abzulegen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte sind in beiden Fällen breit gefächert. Der Lehrgang dient zur Vertiefung des bereits vorhandenen Wissens, nicht als alleinige Grundlage zum erfolgreichen Abschluss der Prüfungen.
Teilnehmer
- Personen, die eine landwirtschaftliche Pferdehaltung betreiben und über keine fundierte Ausbildung in diesem Bereich (Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister oder ähnliches) verfügen.bDer Reiterpass, die Reitabzeichen, die Trainer-Abzeichen usw. erfüllen die Voraussetzungen zum Nachweis der Sachkunde nicht.
- Personen, die gewerbsmäßigen Umgang mit Pferden (z. B. Reitschule, Pferdevermietung, Therapeutisches Reiten, Lohnkutscherei, etc.) haben und die eine Genehmigung nach §11 TierSchG durch das Veterinäramt benötigen.
Kosten
Derzeit belaufen sich die Teilnahme- und Prüfungsgebühren auf 250 €. (Stand 11/2018)
Unterrichtsinhalte
- Pferdeverhalten
- Fütterung und Futtermittelkunde
- Haltung
- Veterinärkunde und Gesundheitsvorsorge
- Hufkunde
- Weidebewirtschaftung
- Wirtschaftlichkeit
- Umgang mit dem Pferd (Theorie und Praxis)
- Rechtliche Grundlagen
- Versicherungen