APHA - Fellfarben und Muster
Fellfarben, Fellmuster und ein Generator zur Bestimmung derselben
Fellfarben der Paint Horses
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Fellfarben - Generator
Es ist oft ganz interessant zu wissen was für Farben denn bei bestimmten Anpaarungen heraus kommen. Einen der besten Farbkalkulatoren bietet Animal Genetics an. Wenn ihr mal dieses Teil ausprobieren wollt, dann klickt einfach auf das Bild. Dort werdet ihr direkt zu dem englischsprachigen Rechner geführt.
This calculator will give you the possible offspring coat colors and their probabilities when given the parents coat color and pattern information. For a gray sire or dam, you must enter what color the horse was before it went gray as well as check the box labeled gray to the right of your color selection. Calculation accuracy of the offspring color possibilities and probabilities can be greatly increased when providing the color genetics of the sire and dam.
APHA - RG-070 Farbanforderungen
Was qualifiziert einen Schecken als regular Paint
A. Ein Pferd, welches die Blutlinienanforderungen erfüllt, die in Regel RG-015 umrissen wurden, muss definitiv "natural Paint markings" haben.
B. Für die Zwecke dieser Regel bedeutet der Begriff "natural Paint marking" eine vorherrschende Haarkleidfarbe mit mindestens einer kontrastierenden Fläche von weißen Haaren der erforderlichen Größe mit einer darunter liegenden, unpigmentierten Haut auf dem Pferd zum Zeitpunkt seiner Geburt. Dieser weiße Bereich muss in der vorgeschriebenen Zone sein, die in der folgenden Abbildung dargestellt ist. Für den Fall, dass das Pferd einen überwiegend weißen Haarkleid hat, bedeutet der Begriff "natural Paint marking" mindestens einen kontrastierenden Bereich der erforderlichen Grösse des farbigen Haares mit einer zugrunde liegenden pigmentierten Haut, die zum Zeitpunkt der Geburt auf dem Pferd vorhanden ist. Dieser farbige Bereich muss sich in der vorgeschriebenen Zone befinden, die in der folgenden Abbildung dargestellt ist.
C. Die "natural Paint marking", wie in B oben beschrieben, muss sich mehr als zwei Zoll (2") erstrecken und sich in der vorgeschriebenen Zone befinden, die in der folgenden Abbildung dargestellt ist.
D. Die "natural Paint markings" auf einem Pferd ( beide Elternteile registriert wie in Regel RG-015 beschrieben) können sich irgendwo auf dem Körper des Pferdes oder Beine hinter folgenden Linien befinden:
- (Bezugspunkt 1) von der Basis des Ohres nach außen horizontal zur Basis des anderen Ohres; oder
- Von der Oberseite des Ohres bis zur äußeren Ecke des Auges, weiter bis zur Ecke des Mauls; oder
- Von der Ecke des Mauls, unter dem Kinn, zur anderen Ecke des Mauls; oder
- (Bezugspunkt 2) Eine ebene Linie um das Bein in der Mitte des Knies. (Die Mitte des Knies wird bestimmt, indem man die knöchernen Vorsprünge auf der Rückseite des Knies als Ausgangspunkt verwendet und eine ebene Linie horizontal um das Knie zieht).
- (Bezugspunkt 3) Eine ebene Linie um das Bein am Punkt des Sprunggelenks. (Diese Sprunggelenkslinielinie wird wie folgt bestimmt: beginnend am Punkt des Sprunggelenks und zeichne eine Linie horizontal um das Sprunggelenk).
- Die "natural Paint markings" müssen nicht aus einer stehenden Position sichtbar sein.
- Nicht qualifizierende Bereiche umfassen, sind aber nicht beschränkt auf folgende Standorte:
- Augäpfel;
- Lippen der Vulva;
- Schaft des Penis;
- Innenhülle nicht sichtbar ohne physische Manipulation der Fläche.

E. Um für die Eintragung in das Reguläre Register berechtigt zu sein, muss ein Pferd ein zusätzliches Paint Horse Merkmal besitzen (siehe RG-070.F.),welches aus einer stehenden Position nicht sichtbar sein muss, wenn die "natural Paint marking":
- AUSNAHME I: in einer Verlängerung eines hochweißen Fusses über den Referenzpunkt 2 oder den Referenzpunkt 3 auftreten. Die "natural Paint marking" muss sich über mehr als 2 Zoll erstrecken, eine durchgehende weiße Fläche sein und unpigmentierte Haut zugrunde liegen. Die Erweiterung muss über zwei Zoll über der angegebenen Linie liegen (entweder horizontal oder vertikal).
- AUSNAHME II: tritt in einer Verlängerung einer Gesichtsmarkierung über den Bezugspunkt 1 auf. Die "natural Paint marking" muss sich mehr als 2 Zoll erstrecken, eine durchgehende weiße Fläche sein und eine darunter liegende, unpigmentierte Haut haben. Die Verlängerung muss über zwei Zoll über die angegebene Linie hinaus (entweder horizontal oder vertikal) liegen.

F. Zusätzliche Paint Horse Merkmale für Zwecke dieser Registrierungsregel sind unten aufgelistet. Diese Merkmale allein qualifizieren das Pferd nicht für das Regular Registry.
- Weiße Beinmarkierungen über dem Knie und / oder Sprunggelenken;
- Glasaugen, blaue oder anders farbige Augen
- weiße Gesichter verschiedener Grösse , beschrieben als außerhalb einer Linie von der inneren Ecke des Auges zur inneren Ecke der Nüster;
- Weiß auf dem Kiefer oder der Unterlippe;
- Blaue Zone um eine "natürliche Farbmarkierung";
- Zweifarbige Mähne, eine Farbe davon ist weiß;
- Dunkle Bereiche oder Sommersprossen im weißen Haar auf dem Gesicht oder den Beinen;
- Weiße Flächen in der nicht sichtbaren Zone, mit Ausnahme des Kopfes, vollständig von einer kontrastierenden Farbe umgeben;
- Ein kontrastierender Bereich einer anderen Farbe in der nicht sichtbaren Zone einschließlich des Kopfes, auf dem überwiegend weißen Pferd.
G. Jedes Pferd, das im Regular Registry registriert ist, das eine marginale Farbe hat oder eine Farbe, die nicht leicht erkennbar ist, hat im Abschnitt "Bemerkungen" seines Registration Certificate die Größe und die Lage des Qualifikationsbereichs zu notieren. Falls das Pferd begutachtet worden ist, ist das Datum der Inspektion zu notieren.
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